Günter Stallecker - Rechtsanwalt WEG-Recht Baden-Baden
Kompetente Rechtsberatung im WEG-Recht in Baden-Baden
Als Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) in Baden-Baden setze ich mich seit vielen Jahren erfolgreich für die Rechte meiner Mandanten ein.
Für mich steht Ihre individuelle Situation im Mittelpunkt. Ich biete Ihnen eine persönliche Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
- Betreuung von Verwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft: Sind sie anfechtbar?
- Sonder- vs. Gemeinschaftseigentum: Wer muss für welche Kosten aufkommen?
- Streitigkeiten mit der Hausverwaltung: Wie setzen Sie Ihre Interessen durch?
- Baumaßnahmen und Modernisierungen: Welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Ich kann ihn gerne uneingeschränkt weiterempfehlen, ohne wenn und aber.
Vielen herzlichen Dank Herr Stallecker.
Klare Weiterempfehlung!
Ich war wirklich überrascht wie hilfreich schon die erste Kontaktaufnahme war. Ich werde die Seite auf jeden Fall weiterempfehlen.
Herr Stallecker war jederzeit sehr hilfsbereit und kompetent in allen Fragen. Sehr zu empfehlen. Vielen Dank!
Immer wider gerne!
WEG-Recht Baden-Baden
Kompetente Beratung für Wohnungseigentümer
Rechtssicherheit im WEG-Recht
In wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten ist professionelle Unterstützung unverzichtbar. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl in der Eigentümergemeinschaft als auch vor Gericht und entwickle mit Ihnen nachhaltige Lösungsstrategien.
- Umfassende Analyse Ihrer rechtlichen Position
- Entwicklung individueller Handlungsstrategien
- Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Mediative Konfliktlösung bei Streitigkeiten
- Erfahrene Prozessvertretung in WEG-Verfahren
Herausfordernde Situationen meiner Mandanten
- Ein Wohnungseigentümer war mit der Instandhaltungsplanung der Gemeinschaft nicht einverstanden und blockierte notwendige Maßnahmen.
- Der Streit eskalierte bei der Eigentümerversammlung, wodurch wichtige Entscheidungen vertagt werden mussten.
- Es fehlte an klaren Beschlussvorlagen und einer rechtssicheren Verfahrensordnung.
Herausragende Ergebnisse meiner Beratung
- Die Eigentümerversammlung wurde durch Mediation wieder handlungsfähig gemacht, und die Instandhaltungsmaßnahmen wurden beschlossen.
- Die Gemeinschaftsordnung wurde um verbindliche Entscheidungsverfahren ergänzt.
- Der Konflikt zwischen den Eigentümern wurde beigelegt, wodurch die Gemeinschaft gestärkt wurde.
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat die Rechte und Pflichten von Eigentümern, Verwaltern und der Gemeinschaft neu geordnet. Ich helfe Ihnen, sich in diesem komplexen Rechtsgebiet zurechtzufinden und Ihre Interessen optimal zu wahren.
WEG-Recht Baden-Baden
Betreuung von Verwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Eigentümern einer Wohnanlage. Unsere Kanzlei in Baden-Baden bietet umfassende Beratung bei der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften, der Erstellung von Teilungserklärungen und der Organisation von Eigentümerversammlungen.
Beispiele aus der Praxis:
- Professionelle Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Rechtssichere Gestaltung von Verwalterverträgen
- Beratung bei der Bildung von Rücklagen
eine optimale Strategie entwickeln.
WEG-Recht Baden-Baden
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft: Sind sie anfechtbar?
Im Bereich der Beschlussanfechtung ist schnelles und präzises Handeln gefragt. Die strikte einmonatige Anfechtungsfrist erfordert eine zeitnahe rechtliche Bewertung und entschlossenes Vorgehen. Als Ihr Anwalt für WEG-Recht prüfe ich jeden Fall sorgfältig auf seine Erfolgsaussichten. Dabei berücksichtige ich nicht nur die formellen Aspekte der Beschlussfassung, sondern auch die inhaltliche Rechtmäßigkeit und die Vereinbarkeit mit der Gemeinschaftsordnung.
Die Anfechtung von Beschlüssen muss innerhalb einer Frist von einem Monat erfolgen. Wichtige Gründe können sein:
- Formelle Fehler bei der Einberufung
- Verstoß gegen geltendes Recht
- Benachteiligung einzelner Eigentümer
WEG-Recht Baden-Baden
Sonder- vs. Gemeinschaftseigentum: Wer muss für welche Kosten aufkommen?
Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist entscheidend für die Kostentragung. Eine professionelle WEG-Verwaltung ist das Fundament einer funktionierenden Eigentümergemeinschaft. Als Ihr Rechtsanwalt für WEG-Recht in Baden-Baden unterstütze ich Sie bei der effektiven Kontrolle Ihrer Verwaltung und der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Überprüfung der Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne gehört ebenso zu meinen Aufgaben wie die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Sondereigentum versus Gemeinschaftseigentum?
- Fenster und Balkone: Meist Gemeinschaftseigentum
- Innere Wände und Böden: Sondereigentum
- Versorgungsleitungen: Je nach Verlauf unterschiedliche Zuordnung
WEG-Recht Baden-Baden
Streitigkeiten mit der Hausverwaltung: Wie setzen Sie Ihre Interessen durch?
Besonders die Frage der Kostenverteilung führt häufig zu Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft.
Ich berate Sie umfassend zu den verschiedenen Verteilungsschlüsseln und deren rechtlicher Grundlage. Dabei berücksichtige ich sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch die Bestimmungen Ihrer Gemeinschaftsordnung.
Auch die Möglichkeiten der Finanzierung und eventuelle Fördermittel beziehe ich in meine Beratung ein.
Bei Konflikten mit der Hausverwaltung unterstützen wir Sie bei:
- Durchsetzung von Informations- und Einsichtsrechten
- Prüfung der Jahresabrechnung
- Abberufung des Verwalters bei Pflichtverletzungen
Probleme mit Ihrer Hausverwaltung? Lassen Sie sich beraten unter 0151 – 61 61 21 86!
WEG-Recht Baden-Baden
Baumaßnahmen und Modernisierungen: Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Bei baulichen Veränderungen unterscheiden wir:
- Modernisierende Instandsetzung
- Modernisierungsmaßnahmen
- Bauliche Veränderungen im Sondereigentum
WEG-Recht Baden-Baden
Sanierungsmaßnahmen und Kostentragung
Im Bereich der Sanierung und Modernisierung ist eine rechtssichere Gestaltung von entscheidender Bedeutung. Als Ihr Anwalt für WEG-Recht begleite ich Sie von der ersten Planung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Baumaßnahmen. Die korrekte rechtliche Einordnung der Maßnahmen als Instandhaltung, Modernisierung oder bauliche Veränderung hat weitreichende Konsequenzen für die Beschlussfassung und Kostentragung.
Besonders die Frage der Kostenverteilung führt häufig zu Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft. Ich berate Sie umfassend zu den verschiedenen Verteilungsschlüsseln und deren rechtlicher Grundlage. Dabei berücksichtige ich sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch die Bestimmungen Ihrer Gemeinschaftsordnung. Auch die Möglichkeiten der Finanzierung und eventuelle Fördermittel beziehe ich in meine Beratung ein.