Günter Stallecker - Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Baden-Baden

Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem? Oder wurden Sie gekündigt? Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Beratung und Vertretung von Fach- und Führungskräften, sowie Angestellten in Management- und Expertenpositionen. 

Meine renommierte Kanzlei berät Arbeitnehmer rund um Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsverträge. Ich vertrete Sie in Kündigungsschutzverfahren in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Im Arbeitsrecht muss es meistens sehr schnell gehen. Ich kümmere mich um Ihre Angelegenheit. Falls Sie eine Kündigung erhalten haben, gibt es nur eine kurze Frist zur Reaktion, die streng einzuhalten ist. Ich lasse keine Zeit verstreichen. Wenn nötig, liegen zwischen dem ersten Gespräch und der erforderlichen Aktion nur wenige Stunden.

Katharina R.
Herr Stallecker gibt einem ein gutes und sicheres Gefühl und schafft es auch emotionale Themen ruhig und sachlich zu erklären. Jederzeit wieder!
Adem A.
Herr RA Stallecker hat mir wirklich weitgehend geholfen. Er hat sich viel Zeit genommen und mich ausführlich beraten. Er war sehr freundlich, nett und schnell. Ich bin sehr zufrieden mit seiner Beratung.
Ich kann ihn gerne uneingeschränkt weiterempfehlen, ohne wenn und aber.
Vielen herzlichen Dank Herr Stallecker.
Luca G.
Herr Stallecker hat unsere Fragen zu unserer vollsten Zufriedenheit beantwortet. Ebenso hat er uns weitere wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben die uns zukünftige viel Zeit und Geld ersparen werden.
Klare Weiterempfehlung!
Manuela F.
Ich habe sehr schnell eine erste, sehr verständliche und recht ausführliche Antwort erhalten, die mir auf jeden Fall schon sehr weiterhelfen konnte.
Ich war wirklich überrascht wie hilfreich schon die erste Kontaktaufnahme war. Ich werde die Seite auf jeden Fall weiterempfehlen.
Christoph T.
Sehr schnelle Kontaktaufnahme und realistische Einschätzung der Sachlage mit guten Tipps für das weitere Vorgehen.
Herr Stallecker war jederzeit sehr hilfsbereit und kompetent in allen Fragen. Sehr zu empfehlen. Vielen Dank!
Lukas H.
Rund um zufrieden! Selbst bei neueren Rechtsfragen war Herr Stallecker sehr gut informiert und konnte mir bei meinen Angelegenheiten zur Seite stehen.
Immer wider gerne!

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Es gibt keinen Grund nicht gegen eine Kündigung vorzugehen

Oft haben gekündigte Arbeitnehmer Hemmungen gegen eine Kündigung vorzugehen. Die Angst vor den Kosten einerseits und die mögliche Gefährdung des beruflichen Werdegangs andererseits hält viele zurück. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Strategien, um Reputationsschäden abzuwenden. Was ich für Sie tun kann:

Lassen Sie mich Ihnen helfen, Ihre Kündigung anzufechten und Ihren beruflichen Werdegang zu schützen.
Kontaktieren Sie mich jetzt für Ihre kostenlose Ersteinschätzung!

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Was kostet eine Kündigungs-schutzklage?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage vor Gericht sind in aller Regel überschaubar. Entweder werden die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Oder sofern eine Abfindung erfolgt, werden die Gebühren am Ende des Verfahrens damit verrechnet.

Die Höhe der Abfindung basiert auf allgemeinen Erfahrungswerten. Die genaue Höhe und ob eine Abfindung gezahlt wird, ist Verhandlungssache.

Durch meine anwaltliche Unterstützung können Sie die Höhe Ihrer Abfindung maßgeblich beeinflussen. 

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns herausfinden, wie viel Ihnen zusteht.

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Kündigung erhalten: 2 wichtige Tipps

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt haben, nehmen Sie sich diese beiden Tipps zu Herzen:

Lassen Sie mich Ihnen helfen, Ihre Kündigung anzufechten und Ihren beruflichen Werdegang zu schützen.
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Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine der häufigsten Kündigungsarten. Rund 70 % der Mitarbeiter verlieren auf diese Weise ihre Anstellung – oft trotz hervorragender Leistung und einwandfreiem Verhalten.

Die rechtlichen Hürden für betriebsbedingte Kündigungen sind hoch: Es darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geben und es muss eine Sozialauswahl getroffen werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und Arbeitnehmer können rechtlich dagegen vorgehen – oft mit guten Aussichten auf eine höhere Abfindung.

Gerade bei der sogenannten Sozialauswahl machen Arbeitgeber entscheidende Fehler im Falle von betriebsbedingten Kündigungen. Die Sozialauswahl erfolgt in der Regel nach einem Punktesystem. Punkte erhalten Angestellte für Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder und Handicap. Diejenigen mit den wenigsten Punkten müssten in der Regel zuerst gehen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter über vergleichbare Fähigkeiten, ähnliche Tätigkeitsbereiche und gleiche Hierarchiestufen verfügen.

Die meisten betriebsbedingten Kündigungen sind unwirksam, weil formale Fehler gemacht wurden. Es lohnt sich in aller Regel gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen. Durch einen Anwalt an Ihrer Seite verbessert sich Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

  1. Abfindung
    Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht. Das ist nicht so. Vielmehr wird eine Abfindung verhandelt. Die Höhe der Abfindung kann durch einen erfahrenen Anwalt zugunsten des Arbeitnehmers beeinflusst werden.
  2. Freistellung
    Auch eine bezahlte Freistellung ist eine attraktive Option für gekündigte Arbeitnehmer. Dadurch haben Sie in aller Regel genug Zeit, sich neu zu bewerben und gleichzeitig vermeiden Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
  3. Einwandfreies Arbeitszeugnis
    Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Aus­fall­zei­ten wie bei einer El­tern­zeit im Zeug­nis erwähnt wer­den? Negative Be­ur­tei­lungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tat­sa­chen entsprechen.
  4. Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden
    Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor. Aufhebungsverträge sind mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Damit einher geht zum Beispiel eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ich unterstütze Sie und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht gegen Ihren Arbeitgeber.
Sie wurden betriebsbedingt gekündigt? Melden Sie sich mit Ihrer Kündigung unverzüglich bei mir.
Ich unterstütze Sie und stärke Ihre Verhandlungsposition. Rufen Sie noch heute an.

Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht

Ihr Arbeitsrechtsexperte in Baden-Baden

Ihre Ausnahmesituation ist mein Spezialgebiet. Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Dank meiner Erfahrung kenne ich jeden Kniff und weiß, wie ich Ihre Interessen am besten durchsetzen kann. Trotzdem: ich berate nicht „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir eingehend Ihr persönliches Ziel, an dem sich meine Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:

  • Die Rettung Ihres Arbeitsplatzes, sodass Sie weiter im Betrieb beschäftigt bleiben oder
  • Die Auszahlung einer möglichst hohen Abfindung. Dies bedeutet zugleich, dass Sie Ihre Stelle aufgeben.
  • Im Falle einer Änderungskündigung sorge ich für eine optimale Weiterbeschäftigung.


Ich berate Sie, ob und wie wir gemeinsam Ihr Ziel erreichen.

In vielen Fällen erhebe ich anschließend eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Namen. Zielen Sie auf eine Abfindung ab, lässt sich oft schon im ersten sog. Gütetermin eine attraktive Einigung mit dem Arbeitgeber erreichen. Dabei dürfen Sie auf mein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick vertrauen. Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz hingegen behalten, führe ich das Verfahren bis zum Ende. Natürlich teile ich Ihnen fortlaufend meine Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen mit.

Auch die zahlreichen Folgefragen einer Kündigung nehme ich in den Blick. Dies betrifft etwa Ihre Weiterbeschäftigung während des Verfahrens, die Auszahlung Ihres Resturlaubs und das Arbeitslosengeld I.

Eine Kündigung ist belastend genug - ich halte Sie von allen rechtlichen Angelegenheiten frei.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir!

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

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Abfindung verhandeln

Viele Mandanten haben mit ihrer Stelle abgeschlossen und möchten gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung ausscheiden. Was die meisten aber nicht wissen: Sie können nicht per se eine Abfindung verlangen.

Vielmehr müssen Sie in der Regel verhandeln, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. Zwar bietet der Arbeitgeber gelegentlich von sich aus oder aufgrund eines Sozialplans eine Abfindung an; diese ist häufig aber zu niedrig angesetzt. Auch dann lohnen sich Verhandlungen.

Sie sollten Ihrem Arbeitgeber nun verdeutlichen, wie sehr er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Für ihn ist eine einseitige Kündigung stets riskant. Klagen Sie, muss er Sie im äußersten Fall weiterbeschäftigen und nachbezahlen. Mit der Abfindung erkauft er sich hingegen Ihre „Zustimmung“ zur Entlassung. Deshalb gilt: Je höher Ihre Erfolgschancen vor Gericht wären, desto attraktivere Beträge wird Ihr Arbeitgeber zu zahlen bereit sein.

Dank meiner jahrelangen Erfahrung kann ich Ihrem Arbeitgeber detailliert darlegen, weshalb er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Ich berate Sie im Hintergrund, ob die darauffolgenden Angebote angemessen sind.

Übrigens: Bedenken Sie, dass Sie die Abfindung versteuern müssen. Allerdings reduziert die sog. Fünftelregelung die Steuerlast etwas. Sozialbeiträge fallen nicht an.

Verhandeln Sie jetzt mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite eine faire Abfindung und sichern Sie Ihren erfolgreichen Ausstieg.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir!

Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor, statt eine Kündigung auszusprechen. Im Glauben, eine faire Vereinbarung abzuschließen, unterschreiben viele Arbeitnehmer bereitwillig.

Davon rate ich ab! Aufhebungsverträge enthalten zahlreiche Risiken, die Sie abklären sollten. Dies können insbesondere sein:

  • Die Abfindung ist im Vertragsentwurf des Arbeitgebers häufig deutlich zu niedrig angesetzt. Bedenken Sie: Ihr Arbeitgeber ist in aller Regel auf Ihre Zustimmung angewiesen, um sich rechtssicher von Ihnen zu trennen. Sie sollten Ihr Einverständnis daher von einer angemessenen Abfindung abhängig machen. Pokern Sie hingegen zu hoch, greift der Arbeitgeber eventuell doch zur Kündigung.
  • In vielen Fällen droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie müssen dann zunächst 12 Wochen ohne die Leistungen der Arbeitsagentur auskommen. Mit anderen Worten: Sie lassen viel Geld auf der Straße liegen. Ich berate Sie, ob und wie Sie eine Sperrzeit vermeiden können.
  • Fast alle Aufhebungsverträge beinhalten eine Erledigungs- oder Abgeltungsklausel. Sie verzichten darin auf sämtliche Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, sofern diese nicht im Aufhebungsvertrag genannt werden. Meine Erfahrung zeigt, dass vielen Arbeitnehmern auf diese Weise offener Resturlaub oder die Vergütung von Überstunden verloren geht. Davor bewahre ich Sie.


Ich prüfe, verhandle und gestalte regelmäßig Aufhebungsverträge für meine Mandanten. Gerne berate ich Sie zu dem Vertrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vorgelegt hat. 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchten. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig das Unternehmen wechseln möchten.

Sie erreichen mich am schnellsten telefonisch. Vereinbaren Sie gerne einen kurzfristigen Termin zur Beratung.

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Besprechen Sie sich mit mir, bevor Sie unterschreiben.
Ich unterstütze Sie und stärke Ihre Verhandlungsposition. Rufen Sie noch heute an.

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Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Konflikte zwischen Tarifvertragsparteien.

Kündigungsschutzklagen sind die häufigsten Anliegen vor Arbeitsgerichten. Für den Arbeitnehmer ist eine Kündigung oft existenziell bedrohlich. Für den Arbeitgeber bergen Kündigungsschutzklagen ein unkalkulierbar hohes wirtschaftliches Risiko.

Dennoch lohnt es sich in den allermeisten Fällen gegen eine Kündigung vorzugehen. Durch einen Anwalt an Ihrer Seite verbessert sich Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

  • Abfindung
    Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht. Das ist nicht so. Vielmehr wird eine Abfindung verhandelt. Die Höhe der Abfindung kann durch einen erfahrenen Anwalt zugunsten des Arbeitnehmers beeinflusst werden.
  • Freistellung
    Auch eine bezahlte Freistellung ist eine attraktive Option für gekündigte Arbeitnehmer. Dadurch haben Sie in aller Regel genug Zeit, sich neu zu bewerben und gleichzeitig vermeiden Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
  • Einwandfreies Arbeitszeugnis
    Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Aus­fall­zei­ten wie bei einer El­tern­zeit im Zeug­nis erwähnt wer­den? Negative Be­ur­tei­lungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tat­sa­chen entsprechen.
  • Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden
    Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor. Aufhebungsverträge sind mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Damit einher geht zum Beispiel eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Deshalb rate ich von Alleingängen beim Arbeitsgericht ab.
Rufen Sie mich gerne an und wir besprechen gemiensam Ihr Anliegen.

Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag gestalten und optimieren

Arbeitgeber können den Inhalt des Arbeitsvertrags frei gestalten. Mit modernen Regelungen lassen sich hervorragende Bedingungen schaffen und später teure Unklarheiten vermeiden.

Leider erlebe ich häufig, dass Unternehmen diesen Spielraum nicht nutzen. Die Folge sind unflexible Regelungen, Rechtsunsicherheit und hohe Personalkosten.

Ich erstelle, gestalte und optimiere Arbeitsverträge für Sie und mit Ihnen. Gemeinsam sorge ich für belastbare Vereinbarungen, steigere die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und begrenze die Kosten im Falle einer Trennung.

Besonderheiten gelten für Verträge von Geschäftsführern. Hier besteht deutlich größerer Gestaltungsspielraum. Nutzen Sie diesen! Bei der Erstellung von Geschäftsführerverträgen nehme ich vor allem mögliche Haftungsfragen in den Blick. Ich erstelle verlässliche Dienstverträge, die auf Ihren Bedarf maßgeschneidert sind.

Durchdachte und individuell angepasste Verträge haben zahlreiche Vorteile – dies sind einige davon:

  • Ganzheitliche Regelungen für Vollzeit- und Teilzeitkräfte zugeschnitten auf Ihr Unternehmen
  • Moderne Arbeitszeitmodelle ohne Unklarheiten
  • Wirksame Befristung, denn Fehler führen meist zu einem unbefristeten Vertrag
  • Flexible Home-Office bzw. Remote Regelungen
  • Urlaubsklauseln, die unnötige Kosten vermeiden
  • Anpassungen an neue Gesetze, wie etwa das neue Nachweisgesetz
  • Klare Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung
Ich helfe Ihnen, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten, damit Sie unnötige Folgekosten vermeiden.
Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch!

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