Günter Stallecker - Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Baden-Baden

Ihre Kündigung ist nicht das Ende. Wir sorgen dafür.

Gekündigt, abgemahnt oder unter Druck gesetzt?
Seit über 30 Jahren stehen wir Arbeitnehmern zur Seite – entschlossen, diskret und erfolgreich.

Nach meiner ungerechtfertigten Kündigung stand ich erst einmal unter Schock. Auf der Suche nach einem Spezialisten für Arbeitsrecht bin ich auf diese Kanzlei gestoßen und das war ein absoluter Glücksgriff! Neben der fachlichen Brillanz gab es eine sehr gute und umfassende menschliche Betreuung in dieser schweren Zeit. Mein Anwalt war immer für mich da gewesen, hat mir die rechtlichen Schritte verständlich erklärt und mir extrem viel Last von den Schultern genommen. Am Ende haben wir eine wirklich gute Lösung erzielt: Der Arbeitgeber musste eine bezahlte Freistellung akzeptieren und es wurde eine hervorragende Abfindung ausgehandelt. Der absolute Clou war eine spezielle Turboklausel, die mir den direkten Wechsel in meinen neuen Job erlaubte. Das bedeutete für mich ein vorzeitiges Ausscheiden mit vollem Lohnausgleich als zusätzliche Abfindung! Das professionelles und faires Auftreten der Kanzlei gegenüber der Gegenseite hat mich sehr beeindruckt. Ich bin wunschlos glücklich und können diesen Anwalt nur weiter empfehlen!

Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht

Es gibt keinen Grund nicht gegen eine Kündigung vorzugehen

Oft haben gekündigte Arbeitnehmer Hemmungen gegen eine Kündigung vorzugehen. Die Angst vor den Kosten einerseits und die mögliche Gefährdung des beruflichen Werdegangs andererseits hält viele zurück. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Strategien, um Reputationsschäden abzuwenden. Was ich für Sie tun kann:

Lassen Sie mich Ihnen helfen, Ihre Kündigung anzufechten und Ihren beruflichen Werdegang zu schützen.
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Was kostet eine Kündigungs-schutzklage?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage vor Gericht sind in aller Regel überschaubar. Entweder werden die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Oder sofern eine Abfindung erfolgt, werden die Gebühren am Ende des Verfahrens damit verrechnet.

Die Höhe der Abfindung basiert auf allgemeinen Erfahrungswerten. Die genaue Höhe und ob eine Abfindung gezahlt wird, ist Verhandlungssache.

Durch meine anwaltliche Unterstützung können Sie die Höhe Ihrer Abfindung maßgeblich beeinflussen. 

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns herausfinden, wie viel Ihnen zusteht.

Kündigung erhalten: 2 wichtige Tipps

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt haben, nehmen Sie sich diese beiden Tipps zu Herzen:

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Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine der häufigsten Kündigungsarten. Rund 70 % der Mitarbeiter verlieren auf diese Weise ihre Anstellung – oft trotz hervorragender Leistung und einwandfreiem Verhalten.

Die rechtlichen Hürden für betriebsbedingte Kündigungen sind hoch: Es darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geben und es muss eine Sozialauswahl getroffen werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und Arbeitnehmer können rechtlich dagegen vorgehen – oft mit guten Aussichten auf eine höhere Abfindung.

Gerade bei der sogenannten Sozialauswahl machen Arbeitgeber entscheidende Fehler im Falle von betriebsbedingten Kündigungen. Die Sozialauswahl erfolgt in der Regel nach einem Punktesystem. Punkte erhalten Angestellte für Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder und Handicap. Diejenigen mit den wenigsten Punkten müssten in der Regel zuerst gehen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter über vergleichbare Fähigkeiten, ähnliche Tätigkeitsbereiche und gleiche Hierarchiestufen verfügen.

Die meisten betriebsbedingten Kündigungen sind unwirksam, weil formale Fehler gemacht wurden. Es lohnt sich in aller Regel gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen. Durch einen Anwalt an Ihrer Seite verbessert sich Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

  1. Abfindung
    Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht. Das ist nicht so. Vielmehr wird eine Abfindung verhandelt. Die Höhe der Abfindung kann durch einen erfahrenen Anwalt zugunsten des Arbeitnehmers beeinflusst werden.
  2. Freistellung
    Auch eine bezahlte Freistellung ist eine attraktive Option für gekündigte Arbeitnehmer. Dadurch haben Sie in aller Regel genug Zeit, sich neu zu bewerben und gleichzeitig vermeiden Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
  3. Einwandfreies Arbeitszeugnis
    Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Aus­fall­zei­ten wie bei einer El­tern­zeit im Zeug­nis erwähnt wer­den? Negative Be­ur­tei­lungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tat­sa­chen entsprechen.
  4. Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden
    Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor. Aufhebungsverträge sind mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Damit einher geht zum Beispiel eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ich unterstütze Sie und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht gegen Ihren Arbeitgeber.
Sie wurden betriebsbedingt gekündigt? Melden Sie sich mit Ihrer Kündigung unverzüglich bei mir.
Ich unterstütze Sie und stärke Ihre Verhandlungsposition. Rufen Sie noch heute an.

Ihr Arbeitsrechtsexperte in Baden-Baden

Ihre Ausnahmesituation ist mein Spezialgebiet. Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Dank meiner Erfahrung kenne ich jeden Kniff und weiß, wie ich Ihre Interessen am besten durchsetzen kann. Trotzdem: ich berate nicht „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir eingehend Ihr persönliches Ziel, an dem sich meine Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:

  • Die Rettung Ihres Arbeitsplatzes, sodass Sie weiter im Betrieb beschäftigt bleiben oder
  • Die Auszahlung einer möglichst hohen Abfindung. Dies bedeutet zugleich, dass Sie Ihre Stelle aufgeben.
  • Im Falle einer Änderungskündigung sorge ich für eine optimale Weiterbeschäftigung.


Ich berate Sie, ob und wie wir gemeinsam Ihr Ziel erreichen.

In vielen Fällen erhebe ich anschließend eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Namen. Zielen Sie auf eine Abfindung ab, lässt sich oft schon im ersten sog. Gütetermin eine attraktive Einigung mit dem Arbeitgeber erreichen. Dabei dürfen Sie auf mein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick vertrauen. Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz hingegen behalten, führe ich das Verfahren bis zum Ende. Natürlich teile ich Ihnen fortlaufend meine Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen mit.

Auch die zahlreichen Folgefragen einer Kündigung nehme ich in den Blick. Dies betrifft etwa Ihre Weiterbeschäftigung während des Verfahrens, die Auszahlung Ihres Resturlaubs und das Arbeitslosengeld I.

Eine Kündigung ist belastend genug - ich halte Sie von allen rechtlichen Angelegenheiten frei.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir!

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Abfindung verhandeln

Viele Mandanten haben mit ihrer Stelle abgeschlossen und möchten gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung ausscheiden. Was die meisten aber nicht wissen: Sie können nicht per se eine Abfindung verlangen.

Vielmehr müssen Sie in der Regel verhandeln, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. Zwar bietet der Arbeitgeber gelegentlich von sich aus oder aufgrund eines Sozialplans eine Abfindung an; diese ist häufig aber zu niedrig angesetzt. Auch dann lohnen sich Verhandlungen.

Sie sollten Ihrem Arbeitgeber nun verdeutlichen, wie sehr er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Für ihn ist eine einseitige Kündigung stets riskant. Klagen Sie, muss er Sie im äußersten Fall weiterbeschäftigen und nachbezahlen. Mit der Abfindung erkauft er sich hingegen Ihre „Zustimmung“ zur Entlassung. Deshalb gilt: Je höher Ihre Erfolgschancen vor Gericht wären, desto attraktivere Beträge wird Ihr Arbeitgeber zu zahlen bereit sein.

Dank meiner jahrelangen Erfahrung kann ich Ihrem Arbeitgeber detailliert darlegen, weshalb er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Ich berate Sie im Hintergrund, ob die darauffolgenden Angebote angemessen sind.

Übrigens: Bedenken Sie, dass Sie die Abfindung versteuern müssen. Allerdings reduziert die sog. Fünftelregelung die Steuerlast etwas. Sozialbeiträge fallen nicht an.

Verhandeln Sie jetzt mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite eine faire Abfindung und sichern Sie Ihren erfolgreichen Ausstieg.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir!

Aufhebungsvertrag

Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor, statt eine Kündigung auszusprechen. Im Glauben, eine faire Vereinbarung abzuschließen, unterschreiben viele Arbeitnehmer bereitwillig.

Davon rate ich ab! Aufhebungsverträge enthalten zahlreiche Risiken, die Sie abklären sollten. Dies können insbesondere sein:

  • Die Abfindung ist im Vertragsentwurf des Arbeitgebers häufig deutlich zu niedrig angesetzt. Bedenken Sie: Ihr Arbeitgeber ist in aller Regel auf Ihre Zustimmung angewiesen, um sich rechtssicher von Ihnen zu trennen. Sie sollten Ihr Einverständnis daher von einer angemessenen Abfindung abhängig machen. Pokern Sie hingegen zu hoch, greift der Arbeitgeber eventuell doch zur Kündigung.
  • In vielen Fällen droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie müssen dann zunächst 12 Wochen ohne die Leistungen der Arbeitsagentur auskommen. Mit anderen Worten: Sie lassen viel Geld auf der Straße liegen. Ich berate Sie, ob und wie Sie eine Sperrzeit vermeiden können.
  • Fast alle Aufhebungsverträge beinhalten eine Erledigungs- oder Abgeltungsklausel. Sie verzichten darin auf sämtliche Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, sofern diese nicht im Aufhebungsvertrag genannt werden. Meine Erfahrung zeigt, dass vielen Arbeitnehmern auf diese Weise offener Resturlaub oder die Vergütung von Überstunden verloren geht. Davor bewahre ich Sie.


Ich prüfe, verhandle und gestalte regelmäßig Aufhebungsverträge für meine Mandanten. Gerne berate ich Sie zu dem Vertrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vorgelegt hat. 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchten. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig das Unternehmen wechseln möchten.

Sie erreichen mich am schnellsten telefonisch. Vereinbaren Sie gerne einen kurzfristigen Termin zur Beratung.

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Besprechen Sie sich mit mir, bevor Sie unterschreiben.
Ich unterstütze Sie und stärke Ihre Verhandlungsposition. Rufen Sie noch heute an.

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Konflikte zwischen Tarifvertragsparteien.

Kündigungsschutzklagen sind die häufigsten Anliegen vor Arbeitsgerichten. Für den Arbeitnehmer ist eine Kündigung oft existenziell bedrohlich. Für den Arbeitgeber bergen Kündigungsschutzklagen ein unkalkulierbar hohes wirtschaftliches Risiko.

Dennoch lohnt es sich in den allermeisten Fällen gegen eine Kündigung vorzugehen. Durch einen Anwalt an Ihrer Seite verbessert sich Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

  • Abfindung
    Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht. Das ist nicht so. Vielmehr wird eine Abfindung verhandelt. Die Höhe der Abfindung kann durch einen erfahrenen Anwalt zugunsten des Arbeitnehmers beeinflusst werden.
  • Freistellung
    Auch eine bezahlte Freistellung ist eine attraktive Option für gekündigte Arbeitnehmer. Dadurch haben Sie in aller Regel genug Zeit, sich neu zu bewerben und gleichzeitig vermeiden Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
  • Einwandfreies Arbeitszeugnis
    Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Aus­fall­zei­ten wie bei einer El­tern­zeit im Zeug­nis erwähnt wer­den? Negative Be­ur­tei­lungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tat­sa­chen entsprechen.
  • Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden
    Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor. Aufhebungsverträge sind mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Damit einher geht zum Beispiel eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Deshalb rate ich von Alleingängen beim Arbeitsgericht ab.
Rufen Sie mich gerne an und wir besprechen gemiensam Ihr Anliegen.

Arbeitsvertrag gestalten und optimieren

Arbeitgeber können den Inhalt des Arbeitsvertrags frei gestalten. Mit modernen Regelungen lassen sich hervorragende Bedingungen schaffen und später teure Unklarheiten vermeiden.

Leider erlebe ich häufig, dass Unternehmen diesen Spielraum nicht nutzen. Die Folge sind unflexible Regelungen, Rechtsunsicherheit und hohe Personalkosten.

Ich erstelle, gestalte und optimiere Arbeitsverträge für Sie und mit Ihnen. Gemeinsam sorge ich für belastbare Vereinbarungen, steigere die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und begrenze die Kosten im Falle einer Trennung.

Besonderheiten gelten für Verträge von Geschäftsführern. Hier besteht deutlich größerer Gestaltungsspielraum. Nutzen Sie diesen! Bei der Erstellung von Geschäftsführerverträgen nehme ich vor allem mögliche Haftungsfragen in den Blick. Ich erstelle verlässliche Dienstverträge, die auf Ihren Bedarf maßgeschneidert sind.

Durchdachte und individuell angepasste Verträge haben zahlreiche Vorteile – dies sind einige davon:

  • Ganzheitliche Regelungen für Vollzeit- und Teilzeitkräfte zugeschnitten auf Ihr Unternehmen
  • Moderne Arbeitszeitmodelle ohne Unklarheiten
  • Wirksame Befristung, denn Fehler führen meist zu einem unbefristeten Vertrag
  • Flexible Home-Office bzw. Remote Regelungen
  • Urlaubsklauseln, die unnötige Kosten vermeiden
  • Anpassungen an neue Gesetze, wie etwa das neue Nachweisgesetz
  • Klare Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung
Ich helfe Ihnen, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten, damit Sie unnötige Folgekosten vermeiden.
Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch!

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Karlsruhe

Für Mandanten aus Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe ist das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig. Es ist eines der größten Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg und bearbeitet jährlich mehrere tausend Verfahren: Von der Kündigungsschutzklage bis zum Streit über Abfindungshöhen.

Ich vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe sowie im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

Als Arbeitnehmer in der Technologieregion Karlsruhe stehen Sie häufig vor spezifischen Herausforderungen: Kündigungen in der IT- und Tech-Branche, Umstrukturierungen bei Konzernen und mittelständischen Unternehmen, oder Abgrenzungsfragen bei Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit. Diese Besonderheiten kenne ich aus der Praxis.

Was ich für Mandanten aus Karlsruhe tue:

  • Sofortige Prüfung Ihrer Kündigung: Die 3-Wochen-Frist läuft ab dem Tag der Zustellung
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe und außergerichtliche Einigung
  • Verhandlung maximaler Abfindungen unter Berücksichtigung der regionalen Vergleichswerte
  • Beratung zu Aufhebungsverträgen, bevor Sie unterschreiben
Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch!

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Pforzheim

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Pforzheim und dem Enzkreis ist das Arbeitsgericht Pforzheim die erste Instanz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Berufungen gehen auch hier zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart.

Pforzheim ist geprägt von seiner Schmuck- und Uhrenindustrie sowie einem starken Mittelstand. Gerade in produzierenden Betrieben kommt es häufig zu betriebsbedingten Kündigungen bei Verlagerungen oder Restrukturierungen, oft verbunden mit Sozialplänen und Interessenausgleich. Ich kenne die typischen Muster und weiß, wie sich darin Spielraum für bessere Abfindungen ergibt.

Was ich für Mandanten aus Pforzheim tue:

  • Prüfung der Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler (Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung)
  • Prüfung und Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleich
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht Pforzheim
  • Beratung zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld bei Aufhebungsverträgen
Sie haben eine Kündigung erhalten?
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Was Mandanten über mich sagen

„Nach meiner ungerechtfertigten Kündigung stand ich erst einmal unter Schock. Auf der Suche nach einem Spezialisten für Arbeitsrecht bin ich auf diese Kanzlei gestoßen und das war ein absoluter Glücksgriff! Neben der fachlichen Brillanz gab es eine sehr gute und umfassende menschliche Betreuung in dieser schweren Zeit. Mein Anwalt war immer für mich da gewesen, hat mir die rechtlichen Schritte verständlich erklärt und mir extrem viel Last von den Schultern genommen.

Am Ende haben wir eine wirklich gute Lösung erzielt: Der Arbeitgeber musste eine bezahlte Freistellung akzeptieren und es wurde eine hervorragende Abfindung ausgehandelt. Der absolute Clou war eine spezielle Turboklausel, die mir den direkten Wechsel in meinen neuen Job erlaubte. Das bedeutete für mich ein vorzeitiges Ausscheiden mit vollem Lohnausgleich als zusätzliche Abfindung! Das professionelles und faires Auftreten der Kanzlei gegenüber der Gegenseite hat mich sehr beeindruckt. Ich bin wunschlos glücklich und können diesen Anwalt nur weiter empfehlen!“

FAQ – Die häufigsten Fragen im Arbeitsrecht

Was tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens. Verstreicht sie, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Lassen Sie die Kündigung daher sofort anwaltlich prüfen. Wir beraten Sie in Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim kurzfristig – auch telefonisch.

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nur in Ausnahmefällen, etwa bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Angebot des Arbeitgebers (§ 1a KSchG). In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs oder Aufhebungsvertrags verhandelt. Wie hoch Ihre Abfindung ausfallen kann, hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab. Als Faustformel gilt: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – doch oft ist deutlich mehr möglich.

Eine Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg, um gegen eine Kündigung vorzugehen und entweder die Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erstreiten. Sie lohnt sich insbesondere, wenn der Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwenden muss. Das gilt ab 10 Mitarbeitern und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Auch bei formal fehlerhaften Kündigungen (z. B. fehlende Schriftform oder Betriebsratsanhörung) sind die Erfolgsaussichten oft gut.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – ohne Kündigung. Klingt unkompliziert, hat aber oft erhebliche Nachteile für Arbeitnehmer: Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld, weil Sie dem Vertrag freiwillig zugestimmt haben. Außerdem verzichten Sie möglicherweise auf Ansprüche, die Ihnen noch zustehen. Unterzeichnen Sie einen Aufhebungsvertrag niemals ohne anwaltliche Prüfung – Arbeitgeber setzen oft bewusst auf Zeitdruck.

Ein Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich nicht widerrufen werden. Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht wie beim Verbrauchervertrag. Eine Anfechtung ist jedoch möglich, wenn Sie durch Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Unterschrift bewegt wurden (§ 123 BGB). Das kommt in der Praxis vor, etwa wenn der Arbeitgeber fälschlicherweise eine fristlose Kündigung in Aussicht stellt. Lassen Sie die Umstände des Vertragsschlusses rechtlich bewerten.

Während der Probezeit (maximal 6 Monate) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann mit einer Frist von 2 Wochen kündigen – ohne soziale Rechtfertigung. Dennoch gibt es auch in der Probezeit Grenzen: Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie diskriminierend ist (z. B. wegen Schwangerschaft, Behinderung oder Gewerkschaftszugehörigkeit) oder gegen Treu und Glauben verstößt.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert (z. B. drei Monatsgehälter bei einer Kündigungsschutzklage) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist in vielen Fällen vollständig abgedeckt – wir helfen Ihnen, die Kostenübernahme vorab zu klären. Auch ohne Versicherung lohnt sich eine anwaltliche Beratung: Bei einer drohenden Kündigung oder einem schlechten Aufhebungsvertrag ist der wirtschaftliche Schaden oft um ein Vielfaches höher als die Anwaltsgebühren.