Günter Stallecker - Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Baden-Baden
Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem? Oder wurden Sie gekündigt? Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Beratung und Vertretung von Fach- und Führungskräften, sowie Angestellten in Management- und Expertenpositionen.
Meine renommierte Kanzlei berät Arbeitnehmer rund um Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsverträge. Ich vertrete Sie in Kündigungsschutzverfahren in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Im Arbeitsrecht muss es meistens sehr schnell gehen. Ich kümmere mich um Ihre Angelegenheit. Falls Sie eine Kündigung erhalten haben, gibt es nur eine kurze Frist zur Reaktion, die streng einzuhalten ist. Ich lasse keine Zeit verstreichen. Wenn nötig, liegen zwischen dem ersten Gespräch und der erforderlichen Aktion nur wenige Stunden.

Ich kann ihn gerne uneingeschränkt weiterempfehlen, ohne wenn und aber.
Vielen herzlichen Dank Herr Stallecker.
Klare Weiterempfehlung!
Ich war wirklich überrascht wie hilfreich schon die erste Kontaktaufnahme war. Ich werde die Seite auf jeden Fall weiterempfehlen.
Herr Stallecker war jederzeit sehr hilfsbereit und kompetent in allen Fragen. Sehr zu empfehlen. Vielen Dank!
Immer wider gerne!
Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht
Es gibt keinen Grund nicht gegen eine Kündigung vorzugehen
Oft haben gekündigte Arbeitnehmer Hemmungen gegen eine Kündigung vorzugehen. Die Angst vor den Kosten einerseits und die mögliche Gefährdung des beruflichen Werdegangs andererseits hält viele zurück. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Strategien, um Reputationsschäden abzuwenden. Was ich für Sie tun kann:
- In einem ausführlichen Beratungsgespräch evaluieren wir gemeinsam, ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist. Ich berate Sie zum strategischen Vorgehen auch im Hinblick auf ein neues Arbeitsverhältnis.
- Sofern eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden kann, wird eine Sperrzeit durch die Arbeitsagentur vermieden.
- Ich verhandle für Sie eine faire Abfindung, setze Ihre Zahlungsansprüche durch und passe Ihr Arbeitszeugnis an, damit Ihrem weiteren beruflichen Werdegang nichts im Wege steht.
- Bei Abschluss eines Vergleichs achte ich stets darauf, dass für den neuen Arbeitgeber nicht ersichtlich ist, dass es einen arbeitsrechtlichen Konflikt mit dem alten Arbeitgeber gegeben hat.
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Was kostet eine Kündigungs-schutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage vor Gericht sind in aller Regel überschaubar. Entweder werden die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Oder sofern eine Abfindung erfolgt, werden die Gebühren am Ende des Verfahrens damit verrechnet.
Die Höhe der Abfindung basiert auf allgemeinen Erfahrungswerten. Die genaue Höhe und ob eine Abfindung gezahlt wird, ist Verhandlungssache.
Durch meine anwaltliche Unterstützung können Sie die Höhe Ihrer Abfindung maßgeblich beeinflussen.
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Kündigung erhalten: 2 wichtige Tipps
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt haben, nehmen Sie sich diese beiden Tipps zu Herzen:
- Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um Ihren Arbeitsplatz zu retten. Erheben Sie in dieser Zeit keine Klage, ist Ihre Stelle endgültig verloren. Auch eine Abfindung ist nach Ablauf dieser Frist meist unrealistisch. Sie sollten daher so schnell wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der Ihren Fall prüft und ggf. Klage erhebt.
- Melden Sie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Sollten Sie tatsächlich arbeitslos werden, droht Ihnen andernfalls eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Sie müssen dann länger auf die Leistung warten. Treten Sie rechtzeitig mit mir in Kontakt, damit ich Sie bei der Meldung unterstützen kann.
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Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung ist eine der häufigsten Kündigungsarten. Rund 70 % der Mitarbeiter verlieren auf diese Weise ihre Anstellung – oft trotz hervorragender Leistung und einwandfreiem Verhalten.
Die rechtlichen Hürden für betriebsbedingte Kündigungen sind hoch: Es darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geben und es muss eine Sozialauswahl getroffen werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und Arbeitnehmer können rechtlich dagegen vorgehen – oft mit guten Aussichten auf eine höhere Abfindung.
Gerade bei der sogenannten Sozialauswahl machen Arbeitgeber entscheidende Fehler im Falle von betriebsbedingten Kündigungen. Die Sozialauswahl erfolgt in der Regel nach einem Punktesystem. Punkte erhalten Angestellte für Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder und Handicap. Diejenigen mit den wenigsten Punkten müssten in der Regel zuerst gehen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter über vergleichbare Fähigkeiten, ähnliche Tätigkeitsbereiche und gleiche Hierarchiestufen verfügen.
Die meisten betriebsbedingten Kündigungen sind unwirksam, weil formale Fehler gemacht wurden. Es lohnt sich in aller Regel gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen. Durch einen Anwalt an Ihrer Seite verbessert sich Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:
- Abfindung
Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht. Das ist nicht so. Vielmehr wird eine Abfindung verhandelt. Die Höhe der Abfindung kann durch einen erfahrenen Anwalt zugunsten des Arbeitnehmers beeinflusst werden. - Freistellung
Auch eine bezahlte Freistellung ist eine attraktive Option für gekündigte Arbeitnehmer. Dadurch haben Sie in aller Regel genug Zeit, sich neu zu bewerben und gleichzeitig vermeiden Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld. - Einwandfreies Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Ausfallzeiten wie bei einer Elternzeit im Zeugnis erwähnt werden? Negative Beurteilungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tatsachen entsprechen. - Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden
Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor. Aufhebungsverträge sind mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Damit einher geht zum Beispiel eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ich unterstütze Sie und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht gegen Ihren Arbeitgeber.
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Ihr Arbeitsrechtsexperte in Baden-Baden
Ihre Ausnahmesituation ist mein Spezialgebiet. Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Dank meiner Erfahrung kenne ich jeden Kniff und weiß, wie ich Ihre Interessen am besten durchsetzen kann. Trotzdem: ich berate nicht „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir eingehend Ihr persönliches Ziel, an dem sich meine Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:
- Die Rettung Ihres Arbeitsplatzes, sodass Sie weiter im Betrieb beschäftigt bleiben oder
- Die Auszahlung einer möglichst hohen Abfindung. Dies bedeutet zugleich, dass Sie Ihre Stelle aufgeben.
- Im Falle einer Änderungskündigung sorge ich für eine optimale Weiterbeschäftigung.
Ich berate Sie, ob und wie wir gemeinsam Ihr Ziel erreichen.
In vielen Fällen erhebe ich anschließend eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Namen. Zielen Sie auf eine Abfindung ab, lässt sich oft schon im ersten sog. Gütetermin eine attraktive Einigung mit dem Arbeitgeber erreichen. Dabei dürfen Sie auf mein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick vertrauen. Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz hingegen behalten, führe ich das Verfahren bis zum Ende. Natürlich teile ich Ihnen fortlaufend meine Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen mit.
Auch die zahlreichen Folgefragen einer Kündigung nehme ich in den Blick. Dies betrifft etwa Ihre Weiterbeschäftigung während des Verfahrens, die Auszahlung Ihres Resturlaubs und das Arbeitslosengeld I.
Arbeitnehmer
- Kündigung & fristlose Kündigung
- Änderungskündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Abfindung
- Sozialrechtliche Folgefragen (Arbeitslosengeld I)
- Entfristung
- Elternzeit & Teilzeit
- Vergütung & Bonuszahlungen
- Prüfung von Arbeitsverträgen
Arbeitgeber
- Trennung von Mitarbeitern
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Sozialplan
- Interessenausgleich
- Beratung während Stellenabbau
- Entwurf von Arbeitsverträgen
- Mitbestimmung
- Restrukturierung
- Laufende arbeitsrechtliche Beratung
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Abfindung verhandeln
Viele Mandanten haben mit ihrer Stelle abgeschlossen und möchten gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung ausscheiden. Was die meisten aber nicht wissen: Sie können nicht per se eine Abfindung verlangen.
Vielmehr müssen Sie in der Regel verhandeln, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. Zwar bietet der Arbeitgeber gelegentlich von sich aus oder aufgrund eines Sozialplans eine Abfindung an; diese ist häufig aber zu niedrig angesetzt. Auch dann lohnen sich Verhandlungen.
Sie sollten Ihrem Arbeitgeber nun verdeutlichen, wie sehr er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Für ihn ist eine einseitige Kündigung stets riskant. Klagen Sie, muss er Sie im äußersten Fall weiterbeschäftigen und nachbezahlen. Mit der Abfindung erkauft er sich hingegen Ihre „Zustimmung“ zur Entlassung. Deshalb gilt: Je höher Ihre Erfolgschancen vor Gericht wären, desto attraktivere Beträge wird Ihr Arbeitgeber zu zahlen bereit sein.
Dank meiner jahrelangen Erfahrung kann ich Ihrem Arbeitgeber detailliert darlegen, weshalb er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Ich berate Sie im Hintergrund, ob die darauffolgenden Angebote angemessen sind.
Übrigens: Bedenken Sie, dass Sie die Abfindung versteuern müssen. Allerdings reduziert die sog. Fünftelregelung die Steuerlast etwas. Sozialbeiträge fallen nicht an.
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Aufhebungsvertrag
Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor, statt eine Kündigung auszusprechen. Im Glauben, eine faire Vereinbarung abzuschließen, unterschreiben viele Arbeitnehmer bereitwillig.
Davon rate ich ab! Aufhebungsverträge enthalten zahlreiche Risiken, die Sie abklären sollten. Dies können insbesondere sein:
- Die Abfindung ist im Vertragsentwurf des Arbeitgebers häufig deutlich zu niedrig angesetzt. Bedenken Sie: Ihr Arbeitgeber ist in aller Regel auf Ihre Zustimmung angewiesen, um sich rechtssicher von Ihnen zu trennen. Sie sollten Ihr Einverständnis daher von einer angemessenen Abfindung abhängig machen. Pokern Sie hingegen zu hoch, greift der Arbeitgeber eventuell doch zur Kündigung.
- In vielen Fällen droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie müssen dann zunächst 12 Wochen ohne die Leistungen der Arbeitsagentur auskommen. Mit anderen Worten: Sie lassen viel Geld auf der Straße liegen. Ich berate Sie, ob und wie Sie eine Sperrzeit vermeiden können.
- Fast alle Aufhebungsverträge beinhalten eine Erledigungs- oder Abgeltungsklausel. Sie verzichten darin auf sämtliche Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, sofern diese nicht im Aufhebungsvertrag genannt werden. Meine Erfahrung zeigt, dass vielen Arbeitnehmern auf diese Weise offener Resturlaub oder die Vergütung von Überstunden verloren geht. Davor bewahre ich Sie.
Ich prüfe, verhandle und gestalte regelmäßig Aufhebungsverträge für meine Mandanten. Gerne berate ich Sie zu dem Vertrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vorgelegt hat.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchten. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig das Unternehmen wechseln möchten.
Sie erreichen mich am schnellsten telefonisch. Vereinbaren Sie gerne einen kurzfristigen Termin zur Beratung.
Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht
Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Konflikte zwischen Tarifvertragsparteien.
Kündigungsschutzklagen sind die häufigsten Anliegen vor Arbeitsgerichten. Für den Arbeitnehmer ist eine Kündigung oft existenziell bedrohlich. Für den Arbeitgeber bergen Kündigungsschutzklagen ein unkalkulierbar hohes wirtschaftliches Risiko.
Dennoch lohnt es sich in den allermeisten Fällen gegen eine Kündigung vorzugehen. Durch einen Anwalt an Ihrer Seite verbessert sich Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:
- Abfindung
Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht. Das ist nicht so. Vielmehr wird eine Abfindung verhandelt. Die Höhe der Abfindung kann durch einen erfahrenen Anwalt zugunsten des Arbeitnehmers beeinflusst werden. - Freistellung
Auch eine bezahlte Freistellung ist eine attraktive Option für gekündigte Arbeitnehmer. Dadurch haben Sie in aller Regel genug Zeit, sich neu zu bewerben und gleichzeitig vermeiden Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld. - Einwandfreies Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Ausfallzeiten wie bei einer Elternzeit im Zeugnis erwähnt werden? Negative Beurteilungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tatsachen entsprechen. - Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden
Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor. Aufhebungsverträge sind mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Damit einher geht zum Beispiel eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Rechtsanwalt Baden-Baden Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag gestalten und optimieren
Arbeitgeber können den Inhalt des Arbeitsvertrags frei gestalten. Mit modernen Regelungen lassen sich hervorragende Bedingungen schaffen und später teure Unklarheiten vermeiden.
Leider erlebe ich häufig, dass Unternehmen diesen Spielraum nicht nutzen. Die Folge sind unflexible Regelungen, Rechtsunsicherheit und hohe Personalkosten.
Ich erstelle, gestalte und optimiere Arbeitsverträge für Sie und mit Ihnen. Gemeinsam sorge ich für belastbare Vereinbarungen, steigere die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und begrenze die Kosten im Falle einer Trennung.
Besonderheiten gelten für Verträge von Geschäftsführern. Hier besteht deutlich größerer Gestaltungsspielraum. Nutzen Sie diesen! Bei der Erstellung von Geschäftsführerverträgen nehme ich vor allem mögliche Haftungsfragen in den Blick. Ich erstelle verlässliche Dienstverträge, die auf Ihren Bedarf maßgeschneidert sind.
Durchdachte und individuell angepasste Verträge haben zahlreiche Vorteile – dies sind einige davon:
- Ganzheitliche Regelungen für Vollzeit- und Teilzeitkräfte zugeschnitten auf Ihr Unternehmen
- Moderne Arbeitszeitmodelle ohne Unklarheiten
- Wirksame Befristung, denn Fehler führen meist zu einem unbefristeten Vertrag
- Flexible Home-Office bzw. Remote Regelungen
- Urlaubsklauseln, die unnötige Kosten vermeiden
- Anpassungen an neue Gesetze, wie etwa das neue Nachweisgesetz
- Klare Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung
Kanzlei Stallecker
Büro Karlsruhe
Aschmattstraße 8
76532 Baden-Baden