Günter Stallecker - Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Baden-Baden

Ihre Kündigung ist nicht das Ende. Wir sorgen dafür.

Gekündigt, abgemahnt oder unter Druck gesetzt?
Seit über 30 Jahren stehen wir Arbeitnehmern zur Seite – entschlossen, diskret und erfolgreich.

Nach meiner ungerechtfertigten Kündigung stand ich erst einmal unter Schock. Auf der Suche nach einem Spezialisten für Arbeitsrecht bin ich auf diese Kanzlei gestoßen und das war ein absoluter Glücksgriff! Neben der fachlichen Brillanz gab es eine sehr gute und umfassende menschliche Betreuung in dieser schweren Zeit. Mein Anwalt war immer für mich da gewesen, hat mir die rechtlichen Schritte verständlich erklärt und mir extrem viel Last von den Schultern genommen. Am Ende haben wir eine wirklich gute Lösung erzielt: Der Arbeitgeber musste eine bezahlte Freistellung akzeptieren und es wurde eine hervorragende Abfindung ausgehandelt. Der absolute Clou war eine spezielle Turboklausel, die mir den direkten Wechsel in meinen neuen Job erlaubte. Das bedeutete für mich ein vorzeitiges Ausscheiden mit vollem Lohnausgleich als zusätzliche Abfindung! Das professionelles und faires Auftreten der Kanzlei gegenüber der Gegenseite hat mich sehr beeindruckt. Ich bin wunschlos glücklich und können diesen Anwalt nur weiter empfehlen!

Kündigungsschutzklage Pforzheim

Die 3-Wochen-Frist: Warum Abwarten Ihre Rechte kosten kann

Im gesamten deutschen Arbeitsrecht gibt es kaum eine Regel, die so konsequent und unbarmherzig angewendet wird wie die gesetzliche Klagefrist. Ab dem Moment, an dem Ihnen das Kündigungsschreiben offiziell zugeht, tickt eine unsichtbare Uhr: Sie haben exakt drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht Pforzheim einzureichen.

Viele Arbeitnehmer wiegen sich nach dem ersten Schock in falscher Sicherheit. Sie denken, sie könnten die Situation erst einmal sacken lassen, den nächsten Urlaub abwarten oder wochenlang versuchen, die Angelegenheit in internen Gesprächen mit der Personalabteilung oder dem Chef friedlich zu klären. Das ist ein fataler und oft irreversibler Fehler. Wenn diese drei Wochen verstreichen, ohne dass eine form- und fristgerechte Klageschrift beim Gericht eingegangen ist, greift die sogenannte Fiktionswirkung des Kündigungsschutzgesetzes.

Das bedeutet in der Praxis: Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG), selbst wenn rechtliche Fehler vorliegen. Es spielt ab diesem Tag absolut keine Rolle mehr, wie ungerechtfertigt, unfair oder fehlerhaft die Kündigung eigentlich war. Selbst wenn der Arbeitgeber den Kündigungsgrund frei erfunden hat, die Sozialauswahl komplett missachtet wurde oder formale Fehler vorliegen. Sie haben dann keine rechtliche Handhabe mehr, um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen oder eine Abfindung einzufordern.

Ich prüfe für Sie kurzfristig, ob Ihre Kündigung angreifbar ist und welche Möglichkeiten bestehen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Gerade in den ersten Tagen nach Zugang einer Kündigung werden häufig entscheidende Weichen gestellt. Deshalb empfehle ich, keine Zeit zu verlieren und frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Warten Sie nicht bis zum Ablauf der 3-Wochen-Frist.
Ich prüfe Ihre Kündigung kurzfristig und bespreche mit Ihnen die besten Möglichkeiten für Ihr weiteres Vorgehen.

Was bringt die Klage in Pforzheim?

Viele Arbeitnehmer scheuen den Weg zum Arbeitsgericht. Dabei ist die Klage in den allermeisten Fällen der einzige Hebel, um überhaupt eine Gegenleistung vom Arbeitgeber zu erhalten. Das sind Ihre Ziele:

  • Eine hohe Abfindung erzwingen. Da es fast keinen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt, ist die Klage das Druckmittel. Der Arbeitgeber zahlt Geld, um den lästigen und teuren Prozess zu beenden.

  • Den Arbeitsplatz sichern. Wenn Sie Ihren Job behalten möchten, fechten wir die Kündigung an, um Ihre Weiterbeschäftigung zu den alten Konditionen durchzusetzen.

  • Keine Sperrzeit riskieren. Eine erfolgreiche Klage oder ein gerichtlicher Vergleich schützt Sie vor den gefürchteten Sanktionen der Agentur für Arbeit Pforzheim.

Eine Kündigung ist belastend genug - ich halte Sie von allen rechtlichen Angelegenheiten frei.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir!

Warum die Erfolgschancen für Arbeitnehmer so hoch sind

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer stark. Unternehmen machen bei Kündigungen reihenweise formelle und inhaltliche Fehler. Wir prüfen für Sie:

  • Liegt überhaupt ein echter Kündigungsgrund vor (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt)?

  • Wurde die Sozialauswahl korrekt durchgeführt (wurden jüngere Kollegen ohne Familie bevorzugt)?

  • Wurde der Betriebsrat (falls vorhanden) ordnungsgemäß und rechtzeitig angehört?

  • Ist die Kündigung vom Berechtigten handschriftlich unterzeichnet worden? (Scans oder E-Mails sind unwirksam!)

Verhandeln Sie jetzt mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite eine faire Abfindung und sichern Sie Ihren erfolgreichen Ausstieg.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir!

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht Pforzheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle arbeitsrechtlichen Konflikte in der Region. Den absoluten Schwerpunkt in der täglichen Praxis bilden dabei Kündigungsschutzklagen.

Während eine Kündigung für Sie als Arbeitnehmer meist existenzielle Sorgen mit sich bringt, bedeutet ein Klageverfahren für Ihren Arbeitgeber vor allem ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko. Genau dieses Kräfteverhältnis nutzen wir für Sie. Gegen eine Kündigung gerichtlich vorzugehen, ist fast immer der richtige Schritt. Mit unserer erfahrenen Kanzlei an Ihrer Seite sichern Sie sich beim Arbeitsgericht Pforzheim die bestmögliche Ausgangsposition

Deshalb rate ich von Alleingängen beim Arbeitsgericht ab.
Rufen Sie mich gerne an und wir besprechen gemiensam Ihr Anliegen.

Aus der Praxis: Wie Frau K. (41) aus Pforzheim ihre Abfindung rettete

Die Situation: Frau K., seit 6 Jahren angestellt in einem Pforzheimer Handwerksbetrieb, erhält völlig unerwartet eine betriebsbedingte Kündigung wegen „schlechter Auftragslage“. Eine Abfindung wird ihr nicht angeboten.

Die Rettung: Frau K. reagiert sofort und beauftragt unsere Kanzlei am zweiten Tag der Frist. Bei der Prüfung stellen wir fest: Der Arbeitgeber hat die Sozialauswahl komplett missachtet. Ein Kollege, der erst seit einem Jahr im Betrieb ist und keine Kinder hat, durfte bleiben.

Das Ergebnis: Ich reiche umgehend Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Pforzheim ein. Bereits im ersten Gerichtstermin (Gütetermin) merkt der Arbeitgeber, dass seine Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben wird. Um das Risiko eines langen Prozesses zu vermeiden, stimmt er einem Vergleich zu: Frau K. erhält eine Abfindung von 16.500 Euro, ein hervorragendes Arbeitszeugnis und wird bis zum Vertragsende bezahlt freigestellt.

FAQs

Muss ich trotz Klage weiter zur Arbeit gehen?

Ja, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie Ihre Arbeitsleistung grundsätzlich weiter anbieten, es sei denn, der Arbeitgeber stellt Sie (bezahlt) frei.

In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle Kosten. Haben Sie keine Versicherung, besprechen wir die anfallenden Gebühren vorab vollkommen transparent.

Wenn Ihr Arbeitsort in Pforzheim oder dem Enzkreis liegt, ist das Arbeitsgericht Pforzheim (bzw. die entsprechenden Kammern) für Ihre Klage zuständig.

Nach Zugang der Kündigung sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und möglichst schnell einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Wichtig ist, die dreiwöchige Frist für eine mögliche Klage nicht zu versäumen.

Ein Aufhebungsvertrag sollte immer sorgfältig geprüft werden, bevor Sie ihn unterschreiben. Häufig enthält er nachteilige Regelungen, etwa in Bezug auf Abfindung oder Arbeitslosengeld. Eine rechtliche Beratung hilft, Risiken zu vermeiden und bessere Konditionen zu verhandeln.