Kündigung per Einwurf-Einschreiben: BAG verneint Anscheinsbeweis für den Zugang
Das BAG verneint beim Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren einen Anscheinsbeweis für den Zugang. Eine Kündigung scheiterte, weil der Zugang der bEM-Einladung nicht bewiesen war.