Günter Stallecker - Rechtsanwalt Pforzheim Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Pforzheim

Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem oder eine Kündigung erhalten?

Günter Stallecker
Katharina R.
Herr Stallecker gibt einem ein gutes und sicheres Gefühl und schafft es auch emotionale Themen ruhig und sachlich zu erklären. Jederzeit wieder!
Adem A.
Herr RA Stallecker hat mir wirklich weitgehend geholfen. Er hat sich viel Zeit genommen und mich ausführlich beraten. Er war sehr freundlich, nett und schnell. Ich bin sehr zufrieden mit seiner Beratung.
Ich kann ihn gerne uneingeschränkt weiterempfehlen, ohne wenn und aber.
Vielen herzlichen Dank Herr Stallecker.
Luca G.
Herr Stallecker hat unsere Fragen zu unserer vollsten Zufriedenheit beantwortet. Ebenso hat er uns weitere wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben die uns zukünftige viel Zeit und Geld ersparen werden.
Klare Weiterempfehlung!
Manuela F.
Ich habe sehr schnell eine erste, sehr verständliche und recht ausführliche Antwort erhalten, die mir auf jeden Fall schon sehr weiterhelfen konnte.
Ich war wirklich überrascht wie hilfreich schon die erste Kontaktaufnahme war. Ich werde die Seite auf jeden Fall weiterempfehlen.
Christoph T.
Sehr schnelle Kontaktaufnahme und realistische Einschätzung der Sachlage mit guten Tipps für das weitere Vorgehen.
Herr Stallecker war jederzeit sehr hilfsbereit und kompetent in allen Fragen. Sehr zu empfehlen. Vielen Dank!
Lukas H.
Rund um zufrieden! Selbst bei neueren Rechtsfragen war Herr Stallecker sehr gut informiert und konnte mir bei meinen Angelegenheiten zur Seite stehen.
Immer wider gerne!

Rechtsanwalt Pforzheim Arbeitsrecht

Es gibt keinen Grund nicht gegen eine Kündigung vorzugehen

Viele Arbeitnehmer zögern nach einer Kündigung, rechtliche Schritte einzuleiten. Häufig spielen dabei sowohl die Sorge vor möglichen Kosten als auch die Befürchtung einer Beeinträchtigung der beruflichen Zukunft eine Rolle.

Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um mögliche Nachteile für den beruflichen Ruf zu vermeiden oder zu minimieren.

Welche Strategie in Ihrem Fall sinnvoll ist, kläre ich individuell mit Ihnen und zeige Ihnen auf, welche Optionen bestehen:

Lassen Sie mich Ihnen helfen, Ihre Kündigung anzufechten und Ihren beruflichen Werdegang zu schützen.
Kontaktieren Sie mich jetzt für Ihre kostenlose Ersteinschätzung!

Was kostet eine Kündigungs-schutzklage?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht sind in der Regel gut kalkulierbar. Häufig übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Gebühren. Kommt es zu einer Abfindungszahlung, können die Kosten zudem im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt bzw. damit verrechnet werden.

Die Höhe einer möglichen Abfindung orientiert sich an üblichen Erfahrungswerten. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist letztlich immer Verhandlungssache.

Mit meiner anwaltlichen Unterstützung verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition und können die Höhe der Abfindung entscheidend beeinflussen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns herausfinden, wie viel Ihnen zusteht.

Kündigung erhalten: Zwei wichtige Punkte

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt haben, nehmen Sie sich diese beiden Tipps zu Herzen:

Lassen Sie mich Ihnen helfen, Ihre Kündigung anzufechten und Ihren beruflichen Werdegang zu schützen.
Kontaktieren Sie mich für Ihre kostenlose Ersteinschätzung!

Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung gehört zu den häufigsten Kündigungsformen. Viele Arbeitnehmer verlieren auf diesem Weg ihren Arbeitsplatz, häufig trotz sehr guter Leistungen und einwandfreien Verhaltens.

Die rechtlichen Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung sind hoch. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt wurde. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Kündigung unwirksam und kann erfolgreich angegriffen werden, häufig mit guten Chancen auf eine höhere Abfindung.

Gerade im Rahmen der Sozialauswahl unterlaufen Arbeitgeber häufig Fehler. Diese erfolgt in der Regel anhand eines Punktesystems, bei dem Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Arbeitnehmer mit der geringsten sozialen Schutzwürdigkeit sind dabei grundsätzlich zuerst zu berücksichtigen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeiter hinsichtlich Qualifikation, Tätigkeit und Hierarchieebene vergleichbar sind.

Ein großer Teil der betriebsbedingten Kündigungen ist rechtlich angreifbar, da formale oder inhaltliche Fehler gemacht werden. In vielen Fällen lohnt es sich daher, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Mit anwaltlicher Unterstützung verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

Abfindung
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine Abfindung wird in der Regel verhandelt. Mit einer professionellen Vertretung lässt sich die Höhe häufig deutlich positiv beeinflussen.

Freistellung
Eine bezahlte Freistellung kann eine sinnvolle Lösung sein, um sich in Ruhe neu zu orientieren und Bewerbungen vorzubereiten. Gleichzeitig lassen sich Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein. Dennoch enthalten viele Zeugnisse unzulässige Bewertungen oder versteckte Formulierungen. Solche Inhalte müssen nicht akzeptiert werden, wenn sie nicht der tatsächlichen Leistung entsprechen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Arbeitgeber bieten häufig Aufhebungsverträge an. Diese können jedoch Nachteile mit sich bringen, insbesondere eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten. Daher gilt: Unterschreiben Sie nichts vorschnell und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Prüfung und vertrete Ihre Interessen konsequent gegenüber dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht.

Sie wurden betriebsbedingt gekündigt? Melden Sie sich mit Ihrer Kündigung unverzüglich bei mir.
Ich unterstütze Sie und stärke Ihre Verhandlungsposition. Rufen Sie noch heute an.

Ihr Arbeitsrechtsexperte in Pforzheim

Ihre persönliche Situation ist mein Schwerpunkt. Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer nach einer erhaltenen Kündigung. Durch diese Erfahrung kenne ich die typischen Abläufe und weiß, wie sich Ihre Interessen effektiv durchsetzen lassen.

Dabei gibt es bei mir keine Beratung „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir ausführlich Ihr individuelles Ziel, an dem sich die weitere Strategie orientiert. In der Regel kommen dabei zwei Wege in Betracht:

Entweder die Sicherung Ihres Arbeitsplatzes, sodass Sie weiterhin im Unternehmen tätig bleiben,
oder die Durchsetzung einer möglichst hohen Abfindung, was gleichzeitig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet.
Bei einer Änderungskündigung setze ich mich für eine bestmögliche Weiterbeschäftigung ein.

Gemeinsam klären wir, ob und auf welchem Weg Ihr Ziel erreicht werden kann.

In vielen Fällen leite ich anschließend für Sie eine Kündigungsschutzklage ein. Wenn eine Abfindung angestrebt wird, kann häufig bereits im ersten sogenannten Gütetermin eine vorteilhafte Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden. Dabei profitieren Sie von meiner konsequenten und erfahrenen Verhandlungsführung. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten möchten, begleite ich das Verfahren selbstverständlich bis zum Abschluss. Dabei informiere ich Sie fortlaufend über die Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte.

Auch die damit verbundenen Folgefragen berücksichtige ich umfassend. Dazu gehören insbesondere Themen wie eine mögliche Weiterbeschäftigung während des laufenden Verfahrens, die Auszahlung von Resturlaub sowie Ansprüche auf Arbeitslosengeld I.

Eine Kündigung ist belastend genug - ich halte Sie von allen rechtlichen Angelegenheiten frei.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir!

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Abfindung verhandeln

Viele Mandanten haben innerlich bereits mit ihrer Position abgeschlossen und wünschen sich einen möglichst hohen finanziellen Ausgleich für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Was dabei häufig übersehen wird: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht.

Vielmehr ist es erforderlich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, um eine Zahlung zu erreichen. Zwar kommt es vor, dass Arbeitgeber von sich aus oder im Rahmen eines Sozialplans eine Abfindung anbieten, diese liegt jedoch oft unter den realistischen Möglichkeiten. Auch in solchen Fällen kann sich eine weitergehende Verhandlung lohnen.

Entscheidend ist, dem Arbeitgeber deutlich zu machen, welche Risiken mit einer einseitigen Kündigung verbunden sind. Wird eine Kündigung angegriffen, besteht für den Arbeitgeber das Risiko einer Weiterbeschäftigung sowie möglicher Nachzahlungen. Die Abfindung stellt für ihn hingegen eine Möglichkeit dar, dieses Risiko durch eine einvernehmliche Lösung zu begrenzen. Daher gilt: Je besser die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind, desto eher wird der Arbeitgeber bereit sein, höhere Abfindungsbeträge zu zahlen.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich gezielt herausarbeiten, welche Risiken auf Arbeitgeberseite bestehen und diese in die Verhandlungen einbringen. Parallel dazu berate ich Sie fortlaufend dazu, ob angebotene Abfindungen angemessen und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Bitte beachten Sie zudem, dass eine Abfindung grundsätzlich steuerpflichtig ist. Allerdings kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen in der Regel nicht an.

Verhandeln Sie jetzt mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite eine faire Abfindung und sichern Sie Ihren erfolgreichen Ausstieg.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir!

Aufhebungsvertrag

Viele Mandanten haben innerlich bereits mit ihrer Position abgeschlossen und wünschen sich einen möglichst hohen finanziellen Ausgleich für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Was dabei häufig übersehen wird: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht.

Vielmehr ist es erforderlich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, um eine Zahlung zu erreichen. Zwar kommt es vor, dass Arbeitgeber von sich aus oder im Rahmen eines Sozialplans eine Abfindung anbieten, diese liegt jedoch oft unter den realistischen Möglichkeiten. Auch in solchen Fällen kann sich eine weitergehende Verhandlung lohnen.

Entscheidend ist, dem Arbeitgeber deutlich zu machen, welche Risiken mit einer einseitigen Kündigung verbunden sind. Wird eine Kündigung angegriffen, besteht für den Arbeitgeber das Risiko einer Weiterbeschäftigung sowie möglicher Nachzahlungen. Die Abfindung stellt für ihn hingegen eine Möglichkeit dar, dieses Risiko durch eine einvernehmliche Lösung zu begrenzen. Daher gilt: Je besser die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind, desto eher wird der Arbeitgeber bereit sein, höhere Abfindungsbeträge zu zahlen.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich gezielt herausarbeiten, welche Risiken auf Arbeitgeberseite bestehen und diese in die Verhandlungen einbringen. Parallel dazu berate ich Sie fortlaufend dazu, ob angebotene Abfindungen angemessen und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Bitte beachten Sie zudem, dass eine Abfindung grundsätzlich steuerpflichtig ist. Allerdings kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen in der Regel nicht an.

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Besprechen Sie sich mit mir, bevor Sie unterschreiben.
Ich unterstütze Sie und stärke Ihre Verhandlungsposition. Rufen Sie noch heute an.

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist zuständig für sämtliche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Konflikte zwischen Tarifvertragsparteien.

Am häufigsten werden dort Kündigungsschutzklagen verhandelt. Für Arbeitnehmer bedeutet eine Kündigung oft eine erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastung. Für Arbeitgeber können solche Verfahren ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko darstellen.

Dennoch ist es in den meisten Fällen sinnvoll, gegen eine Kündigung vorzugehen. Mit anwaltlicher Unterstützung verbessert sich Ihre Ausgangsposition insbesondere in folgenden Bereichen:

Abfindung
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine Abfindung wird in der Regel individuell verhandelt. Mit erfahrener anwaltlicher Begleitung lässt sich die Höhe häufig deutlich beeinflussen.

Freistellung
Eine bezahlte Freistellung kann für gekündigte Arbeitnehmer eine attraktive Lösung sein. Sie verschafft Zeit für die berufliche Neuorientierung und kann zudem helfen, Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und zugleich wahrheitsgemäß formuliert sein. Doch viele Formulierungen sind für Laien schwer zu interpretieren. Fehlende Standardformulierungen oder versteckte Bewertungen können erhebliche Auswirkungen haben. Unzutreffende negative Beurteilungen müssen Sie jedoch nicht akzeptieren.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Arbeitgeber bieten häufig Aufhebungsverträge an. Diese können jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Daher gilt: Unterschreiben Sie nichts vorschnell und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Deshalb rate ich von Alleingängen beim Arbeitsgericht ab.
Rufen Sie mich gerne an und wir besprechen gemiensam Ihr Anliegen.

Arbeitsvertrag gestalten und optimieren

Arbeitgeber haben bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen grundsätzlich einen großen Spielraum. Durch zeitgemäße und durchdachte Regelungen lassen sich sehr gute Arbeitsbedingungen schaffen und spätere rechtliche Unklarheiten vermeiden.

In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass dieser Gestaltungsspielraum nicht vollständig genutzt wird. Dies führt nicht selten zu unflexiblen Vertragsstrukturen, rechtlicher Unsicherheit und vermeidbaren Kosten im Personalbereich.

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung, Gestaltung und Optimierung Ihrer Arbeitsverträge. Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere und praxisnahe Vereinbarungen, erhöhen die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden und reduzieren wirtschaftliche Risiken im Falle einer Trennung.

Für Geschäftsführerverträge gelten besondere Rahmenbedingungen mit deutlich erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten. Diese sollten konsequent genutzt werden. Bei der Erstellung von Geschäftsführerdienstverträgen lege ich besonderen Wert auf die sorgfältige Prüfung möglicher Haftungsrisiken und entwickle individuelle, belastbare Vertragslösungen, die auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

Gut strukturierte und individuell angepasste Verträge bieten zahlreiche Vorteile, unter anderem:

  • Passgenaue Regelungen für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte innerhalb Ihres Unternehmens
  • Moderne Arbeitszeitmodelle mit klaren und rechtssicheren Vorgaben
  • Wirksame Befristungsregelungen, da Fehler häufig zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen führen
  • Flexible Homeoffice- und Remote-Arbeitsregelungen
  • Urlaubsklauseln zur Vermeidung unnötiger Kosten und Streitigkeiten
  • Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben, beispielsweise das Nachweisgesetz
  • Orientierung an der aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung
Ich helfe Ihnen, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten, damit Sie unnötige Folgekosten vermeiden.
Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch!

Fallbericht: Aufhebungsvertrag geprüft und deutlich bessere Konditionen erzielt

Eine Mandantin aus Pforzheim, tätig als qualifizierte Sachbearbeiterin in einem größeren Unternehmen, erhielt von ihrem Arbeitgeber kurzfristig einen Aufhebungsvertrag. Ihr wurde nahegelegt, diesen zeitnah zu unterschreiben, um eine „einvernehmliche Lösung“ zu erreichen.

Die Mandantin war unsicher, ob die angebotenen Konditionen fair waren, und wandte sich daher an mich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim.

Bereits bei der ersten Prüfung zeigte sich, dass der vorgelegte Aufhebungsvertrag mehrere Nachteile enthielt:

  • Die angebotene Abfindung lag deutlich unter dem üblichen Niveau

  • Eine Regelung zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fehlte

  • Offene Ansprüche wie Resturlaub und Überstunden waren nicht vollständig berücksichtigt

  • Eine umfassende Abgeltungsklausel hätte zum Verlust weiterer Ansprüche geführt

Ich habe der Mandantin zunächst geraten, den Vertrag nicht vorschnell zu unterschreiben. Anschließend habe ich die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber übernommen und die bestehenden Risiken für die Arbeitgeberseite klar herausgearbeitet.

Im Ergebnis konnte eine deutlich verbesserte Vereinbarung erzielt werden:

  • Erhöhung der Abfindung auf ein angemessenes Niveau

  • Aufnahme einer Regelung zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • Auszahlung aller offenen Ansprüche einschließlich Resturlaub und Überstunden

  • Anpassung des Arbeitszeugnisses auf eine sehr gute Bewertung

Die Mandantin konnte das Arbeitsverhältnis unter deutlich besseren Bedingungen beenden und sich ohne finanzielle Nachteile neu orientieren.

Dieses Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, einen Aufhebungsvertrag durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim prüfen zu lassen. Oft lassen sich durch gezielte Verhandlungen erhebliche Verbesserungen erzielen und finanzielle Nachteile vermeiden.

FAQs

Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim kontaktieren?

Sobald ein arbeitsrechtliches Problem auftritt oder sich abzeichnet, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Besonders bei einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen eingereicht werden muss.

Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. In vielen Fällen kann jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erzielt werden.

Die Kosten hängen vom Einzelfall ab, sind jedoch meist gut kalkulierbar. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Gebühren. Zudem können die Kosten im Rahmen einer Einigung berücksichtigt werden

Nach Zugang der Kündigung sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und möglichst schnell einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Wichtig ist, die dreiwöchige Frist für eine mögliche Klage nicht zu versäumen.

Ein Aufhebungsvertrag sollte immer sorgfältig geprüft werden, bevor Sie ihn unterschreiben. Häufig enthält er nachteilige Regelungen, etwa in Bezug auf Abfindung oder Arbeitslosengeld. Eine rechtliche Beratung hilft, Risiken zu vermeiden und bessere Konditionen zu verhandeln.