Günter Stallecker - Rechtsanwalt Pforzheim Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Pforzheim
Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem oder eine Kündigung erhalten?
Ich kann ihn gerne uneingeschränkt weiterempfehlen, ohne wenn und aber.
Vielen herzlichen Dank Herr Stallecker.
Klare Weiterempfehlung!
Ich war wirklich überrascht wie hilfreich schon die erste Kontaktaufnahme war. Ich werde die Seite auf jeden Fall weiterempfehlen.
Herr Stallecker war jederzeit sehr hilfsbereit und kompetent in allen Fragen. Sehr zu empfehlen. Vielen Dank!
Immer wider gerne!
Rechtsanwalt Pforzheim Arbeitsrecht
Es gibt keinen Grund nicht gegen eine Kündigung vorzugehen
Viele Arbeitnehmer zögern nach einer Kündigung, rechtliche Schritte einzuleiten. Häufig spielen dabei sowohl die Sorge vor möglichen Kosten als auch die Befürchtung einer Beeinträchtigung der beruflichen Zukunft eine Rolle.
Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um mögliche Nachteile für den beruflichen Ruf zu vermeiden oder zu minimieren.
Welche Strategie in Ihrem Fall sinnvoll ist, kläre ich individuell mit Ihnen und zeige Ihnen auf, welche Optionen bestehen:
- In einem ausführlichen Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam, ob ein gerichtliches Vorgehen in Ihrem Fall empfehlenswert ist. Dabei berate ich Sie auch strategisch mit Blick auf Ihre weiteren beruflichen Perspektiven und ein mögliches neues Arbeitsverhältnis.
- Sofern es gelingt, eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, kann dadurch eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit vermieden werden.
- Ich setze mich für Sie ein, um eine angemessene Abfindung zu erzielen, offene Zahlungsansprüche durchzusetzen und Ihr Arbeitszeugnis entsprechend zu optimieren, damit Ihrem weiteren beruflichen Weg keine Hindernisse im Weg stehen.
- Bei der Gestaltung eines Vergleichs stelle ich sicher, dass für einen zukünftigen Arbeitgeber nicht erkennbar ist, dass ein arbeitsrechtlicher Konflikt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestanden hat.
Was kostet eine Kündigungs-schutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht sind in der Regel gut kalkulierbar. Häufig übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Gebühren. Kommt es zu einer Abfindungszahlung, können die Kosten zudem im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt bzw. damit verrechnet werden.
Die Höhe einer möglichen Abfindung orientiert sich an üblichen Erfahrungswerten. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist letztlich immer Verhandlungssache.
Mit meiner anwaltlichen Unterstützung verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition und können die Höhe der Abfindung entscheidend beeinflussen.
Kündigung erhalten: Zwei wichtige Punkte
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt haben, nehmen Sie sich diese beiden Tipps zu Herzen:
- Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung haben Sie lediglich drei Wochen Zeit, um rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Wird innerhalb dieser Frist keine Klage eingereicht, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam und der Arbeitsplatz ist verloren. Auch die Möglichkeit einer Abfindung ist nach Ablauf dieser Frist meist kaum noch durchsetzbar. Daher sollten Sie sich möglichst frühzeitig an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihren Fall prüft und bei Bedarf rechtzeitig Klage einreicht.
- Melden Sie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Andernfalls kann im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I verhängt werden, wodurch sich der Leistungsbeginn verzögert. Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit mir auf, damit ich Sie bei der rechtzeitigen Meldung unterstützen und mögliche Nachteile vermeiden kann.
Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung gehört zu den häufigsten Kündigungsformen. Viele Arbeitnehmer verlieren auf diesem Weg ihren Arbeitsplatz, häufig trotz sehr guter Leistungen und einwandfreien Verhaltens.
Die rechtlichen Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung sind hoch. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt wurde. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Kündigung unwirksam und kann erfolgreich angegriffen werden, häufig mit guten Chancen auf eine höhere Abfindung.
Gerade im Rahmen der Sozialauswahl unterlaufen Arbeitgeber häufig Fehler. Diese erfolgt in der Regel anhand eines Punktesystems, bei dem Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Arbeitnehmer mit der geringsten sozialen Schutzwürdigkeit sind dabei grundsätzlich zuerst zu berücksichtigen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeiter hinsichtlich Qualifikation, Tätigkeit und Hierarchieebene vergleichbar sind.
Ein großer Teil der betriebsbedingten Kündigungen ist rechtlich angreifbar, da formale oder inhaltliche Fehler gemacht werden. In vielen Fällen lohnt es sich daher, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Mit anwaltlicher Unterstützung verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:
Abfindung
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine Abfindung wird in der Regel verhandelt. Mit einer professionellen Vertretung lässt sich die Höhe häufig deutlich positiv beeinflussen.
Freistellung
Eine bezahlte Freistellung kann eine sinnvolle Lösung sein, um sich in Ruhe neu zu orientieren und Bewerbungen vorzubereiten. Gleichzeitig lassen sich Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden.
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein. Dennoch enthalten viele Zeugnisse unzulässige Bewertungen oder versteckte Formulierungen. Solche Inhalte müssen nicht akzeptiert werden, wenn sie nicht der tatsächlichen Leistung entsprechen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Arbeitgeber bieten häufig Aufhebungsverträge an. Diese können jedoch Nachteile mit sich bringen, insbesondere eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten. Daher gilt: Unterschreiben Sie nichts vorschnell und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Prüfung und vertrete Ihre Interessen konsequent gegenüber dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht.
Ihr Arbeitsrechtsexperte in Pforzheim
Ihre persönliche Situation ist mein Schwerpunkt. Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer nach einer erhaltenen Kündigung. Durch diese Erfahrung kenne ich die typischen Abläufe und weiß, wie sich Ihre Interessen effektiv durchsetzen lassen.
Dabei gibt es bei mir keine Beratung „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir ausführlich Ihr individuelles Ziel, an dem sich die weitere Strategie orientiert. In der Regel kommen dabei zwei Wege in Betracht:
Entweder die Sicherung Ihres Arbeitsplatzes, sodass Sie weiterhin im Unternehmen tätig bleiben,
oder die Durchsetzung einer möglichst hohen Abfindung, was gleichzeitig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet.
Bei einer Änderungskündigung setze ich mich für eine bestmögliche Weiterbeschäftigung ein.
Gemeinsam klären wir, ob und auf welchem Weg Ihr Ziel erreicht werden kann.
In vielen Fällen leite ich anschließend für Sie eine Kündigungsschutzklage ein. Wenn eine Abfindung angestrebt wird, kann häufig bereits im ersten sogenannten Gütetermin eine vorteilhafte Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden. Dabei profitieren Sie von meiner konsequenten und erfahrenen Verhandlungsführung. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten möchten, begleite ich das Verfahren selbstverständlich bis zum Abschluss. Dabei informiere ich Sie fortlaufend über die Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte.
Auch die damit verbundenen Folgefragen berücksichtige ich umfassend. Dazu gehören insbesondere Themen wie eine mögliche Weiterbeschäftigung während des laufenden Verfahrens, die Auszahlung von Resturlaub sowie Ansprüche auf Arbeitslosengeld I.
Arbeitnehmer
- Kündigung & fristlose Kündigung
- Änderungskündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Abfindung
- Sozialrechtliche Folgefragen (Arbeitslosengeld I)
- Entfristung
- Elternzeit & Teilzeit
- Vergütung & Bonuszahlungen
- Prüfung von Arbeitsverträgen
Arbeitgeber
- Trennung von Mitarbeitern
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Sozialplan
- Interessenausgleich
- Beratung während Stellenabbau
- Entwurf von Arbeitsverträgen
- Mitbestimmung
- Restrukturierung
- Laufende arbeitsrechtliche Beratung
Abfindung verhandeln
Viele Mandanten haben innerlich bereits mit ihrer Position abgeschlossen und wünschen sich einen möglichst hohen finanziellen Ausgleich für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Was dabei häufig übersehen wird: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht.
Vielmehr ist es erforderlich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, um eine Zahlung zu erreichen. Zwar kommt es vor, dass Arbeitgeber von sich aus oder im Rahmen eines Sozialplans eine Abfindung anbieten, diese liegt jedoch oft unter den realistischen Möglichkeiten. Auch in solchen Fällen kann sich eine weitergehende Verhandlung lohnen.
Entscheidend ist, dem Arbeitgeber deutlich zu machen, welche Risiken mit einer einseitigen Kündigung verbunden sind. Wird eine Kündigung angegriffen, besteht für den Arbeitgeber das Risiko einer Weiterbeschäftigung sowie möglicher Nachzahlungen. Die Abfindung stellt für ihn hingegen eine Möglichkeit dar, dieses Risiko durch eine einvernehmliche Lösung zu begrenzen. Daher gilt: Je besser die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind, desto eher wird der Arbeitgeber bereit sein, höhere Abfindungsbeträge zu zahlen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich gezielt herausarbeiten, welche Risiken auf Arbeitgeberseite bestehen und diese in die Verhandlungen einbringen. Parallel dazu berate ich Sie fortlaufend dazu, ob angebotene Abfindungen angemessen und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Bitte beachten Sie zudem, dass eine Abfindung grundsätzlich steuerpflichtig ist. Allerdings kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen in der Regel nicht an.
Aufhebungsvertrag
Viele Mandanten haben innerlich bereits mit ihrer Position abgeschlossen und wünschen sich einen möglichst hohen finanziellen Ausgleich für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Was dabei häufig übersehen wird: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht.
Vielmehr ist es erforderlich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, um eine Zahlung zu erreichen. Zwar kommt es vor, dass Arbeitgeber von sich aus oder im Rahmen eines Sozialplans eine Abfindung anbieten, diese liegt jedoch oft unter den realistischen Möglichkeiten. Auch in solchen Fällen kann sich eine weitergehende Verhandlung lohnen.
Entscheidend ist, dem Arbeitgeber deutlich zu machen, welche Risiken mit einer einseitigen Kündigung verbunden sind. Wird eine Kündigung angegriffen, besteht für den Arbeitgeber das Risiko einer Weiterbeschäftigung sowie möglicher Nachzahlungen. Die Abfindung stellt für ihn hingegen eine Möglichkeit dar, dieses Risiko durch eine einvernehmliche Lösung zu begrenzen. Daher gilt: Je besser die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind, desto eher wird der Arbeitgeber bereit sein, höhere Abfindungsbeträge zu zahlen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich gezielt herausarbeiten, welche Risiken auf Arbeitgeberseite bestehen und diese in die Verhandlungen einbringen. Parallel dazu berate ich Sie fortlaufend dazu, ob angebotene Abfindungen angemessen und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Bitte beachten Sie zudem, dass eine Abfindung grundsätzlich steuerpflichtig ist. Allerdings kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen in der Regel nicht an.
Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist zuständig für sämtliche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Konflikte zwischen Tarifvertragsparteien.
Am häufigsten werden dort Kündigungsschutzklagen verhandelt. Für Arbeitnehmer bedeutet eine Kündigung oft eine erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastung. Für Arbeitgeber können solche Verfahren ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko darstellen.
Dennoch ist es in den meisten Fällen sinnvoll, gegen eine Kündigung vorzugehen. Mit anwaltlicher Unterstützung verbessert sich Ihre Ausgangsposition insbesondere in folgenden Bereichen:
Abfindung
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine Abfindung wird in der Regel individuell verhandelt. Mit erfahrener anwaltlicher Begleitung lässt sich die Höhe häufig deutlich beeinflussen.
Freistellung
Eine bezahlte Freistellung kann für gekündigte Arbeitnehmer eine attraktive Lösung sein. Sie verschafft Zeit für die berufliche Neuorientierung und kann zudem helfen, Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und zugleich wahrheitsgemäß formuliert sein. Doch viele Formulierungen sind für Laien schwer zu interpretieren. Fehlende Standardformulierungen oder versteckte Bewertungen können erhebliche Auswirkungen haben. Unzutreffende negative Beurteilungen müssen Sie jedoch nicht akzeptieren.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Arbeitgeber bieten häufig Aufhebungsverträge an. Diese können jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Daher gilt: Unterschreiben Sie nichts vorschnell und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Arbeitsvertrag gestalten und optimieren
Arbeitgeber haben bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen grundsätzlich einen großen Spielraum. Durch zeitgemäße und durchdachte Regelungen lassen sich sehr gute Arbeitsbedingungen schaffen und spätere rechtliche Unklarheiten vermeiden.
In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass dieser Gestaltungsspielraum nicht vollständig genutzt wird. Dies führt nicht selten zu unflexiblen Vertragsstrukturen, rechtlicher Unsicherheit und vermeidbaren Kosten im Personalbereich.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung, Gestaltung und Optimierung Ihrer Arbeitsverträge. Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere und praxisnahe Vereinbarungen, erhöhen die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden und reduzieren wirtschaftliche Risiken im Falle einer Trennung.
Für Geschäftsführerverträge gelten besondere Rahmenbedingungen mit deutlich erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten. Diese sollten konsequent genutzt werden. Bei der Erstellung von Geschäftsführerdienstverträgen lege ich besonderen Wert auf die sorgfältige Prüfung möglicher Haftungsrisiken und entwickle individuelle, belastbare Vertragslösungen, die auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.
Gut strukturierte und individuell angepasste Verträge bieten zahlreiche Vorteile, unter anderem:
- Passgenaue Regelungen für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte innerhalb Ihres Unternehmens
- Moderne Arbeitszeitmodelle mit klaren und rechtssicheren Vorgaben
- Wirksame Befristungsregelungen, da Fehler häufig zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen führen
- Flexible Homeoffice- und Remote-Arbeitsregelungen
- Urlaubsklauseln zur Vermeidung unnötiger Kosten und Streitigkeiten
- Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben, beispielsweise das Nachweisgesetz
- Orientierung an der aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung
Fallbericht: Aufhebungsvertrag geprüft und deutlich bessere Konditionen erzielt
Eine Mandantin aus Pforzheim, tätig als qualifizierte Sachbearbeiterin in einem größeren Unternehmen, erhielt von ihrem Arbeitgeber kurzfristig einen Aufhebungsvertrag. Ihr wurde nahegelegt, diesen zeitnah zu unterschreiben, um eine „einvernehmliche Lösung“ zu erreichen.
Die Mandantin war unsicher, ob die angebotenen Konditionen fair waren, und wandte sich daher an mich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim.
Bereits bei der ersten Prüfung zeigte sich, dass der vorgelegte Aufhebungsvertrag mehrere Nachteile enthielt:
Die angebotene Abfindung lag deutlich unter dem üblichen Niveau
Eine Regelung zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fehlte
Offene Ansprüche wie Resturlaub und Überstunden waren nicht vollständig berücksichtigt
Eine umfassende Abgeltungsklausel hätte zum Verlust weiterer Ansprüche geführt
Ich habe der Mandantin zunächst geraten, den Vertrag nicht vorschnell zu unterschreiben. Anschließend habe ich die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber übernommen und die bestehenden Risiken für die Arbeitgeberseite klar herausgearbeitet.
Im Ergebnis konnte eine deutlich verbesserte Vereinbarung erzielt werden:
Erhöhung der Abfindung auf ein angemessenes Niveau
Aufnahme einer Regelung zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Auszahlung aller offenen Ansprüche einschließlich Resturlaub und Überstunden
Anpassung des Arbeitszeugnisses auf eine sehr gute Bewertung
Die Mandantin konnte das Arbeitsverhältnis unter deutlich besseren Bedingungen beenden und sich ohne finanzielle Nachteile neu orientieren.
Dieses Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, einen Aufhebungsvertrag durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim prüfen zu lassen. Oft lassen sich durch gezielte Verhandlungen erhebliche Verbesserungen erzielen und finanzielle Nachteile vermeiden.
FAQs
Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim kontaktieren?
Sobald ein arbeitsrechtliches Problem auftritt oder sich abzeichnet, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Besonders bei einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen eingereicht werden muss.
Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. In vielen Fällen kann jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erzielt werden.
Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim?
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab, sind jedoch meist gut kalkulierbar. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Gebühren. Zudem können die Kosten im Rahmen einer Einigung berücksichtigt werden
Was muss ich nach Erhalt einer Kündigung sofort tun?
Nach Zugang der Kündigung sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und möglichst schnell einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Wichtig ist, die dreiwöchige Frist für eine mögliche Klage nicht zu versäumen.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag sollte immer sorgfältig geprüft werden, bevor Sie ihn unterschreiben. Häufig enthält er nachteilige Regelungen, etwa in Bezug auf Abfindung oder Arbeitslosengeld. Eine rechtliche Beratung hilft, Risiken zu vermeiden und bessere Konditionen zu verhandeln.