Vermieter haftet für Sturz eines Mieters bei Glatteis: BGH stärkt Mieterrechte

💡 Das Wichtigste in Kürze Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter bei der Verletzung ihrer Winterdienstpflichten haften können, auch wenn der Schneeräum- und Streudienst an ein Fremdunternehmen übertragen wurde. Eine solche Pflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag als Nebenpflicht des Vermieters. Diese Verantwortung bleibt bestehen, selbst wenn der Vermieter Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist. […]