In der Nachlassplanung suchen viele Ehepaare nach Möglichkeiten, sowohl den überlebenden Partner abzusichern als auch Erbschaftssteuern zu optimieren. Während das Berliner Testament nach wie vor die populärste Variante darstellt, gewinnt eine Alternative zunehmend an Bedeutung: das sogenannte Supervermächtnis.
Was macht das Supervermächtnis besonders?
Ein Supervermächtnis ist rechtlich betrachtet ein Zweckvermächtnis nach § 2156 BGB, das dem überlebenden Ehepartner deutlich mehr Gestaltungsspielraum einräumt als das klassische Berliner Testament. Der wesentliche Vorteil: Der überlebende Partner kann als Alleinerbe selbst bestimmen, wann und in welcher Höhe Vermögenswerte an die späteren Erben übertragen werden – natürlich innerhalb definierter Grenzen.
Diese Flexibilität ermöglicht es, Steuerfreibeträge optimal zu nutzen, ohne dass der überlebende Ehepartner wirtschaftliche Einbußen befürchten muss. Bereits ab einem Vermögen von 400.000 Euro kann sich diese Gestaltungsform lohnen.
Wichtige Voraussetzungen beachten
Die Umsetzung eines Supervermächtnisses erfordert jedoch große Sorgfalt. Besonders wichtig ist die präzise rechtliche Formulierung, da nur bestimmte Zwecke anerkannt werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung eines Studiums oder die Ermöglichung von Reisen. Auch die Erbschaftssteueroptimierung ist als Zweck zulässig.
Ein kritischer Punkt ist die Fälligkeit des Vermächtnisses: Sie darf nicht unmittelbar mit dem Tod des beschwerten Erben verknüpft sein. In der Praxis hat sich eine Fälligkeit ein Jahr nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners bewährt.
Steuerliche Aspekte
Das Supervermächtnis bietet interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Anders als beim klassischen Erbe wird die Erbschaftssteuer erst fällig, wenn die im Testament festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Dies ermöglicht eine flexiblere Steuerplanung.
Rat aus der Praxis
Die Erfahrung zeigt: Das Supervermächtnis ist ein wertvolles Instrument der Nachlassplanung, sollte aber keinesfalls in Eigenregie umgesetzt werden. Eine professionelle rechtliche und steuerliche Beratung ist unverzichtbar, da Formfehler die gesamte Gestaltung unwirksam machen können.
Für viele Familien kann es sinnvoller sein, bereits zu Lebzeiten mit Schenkungen zu beginnen und die gesetzlichen Freibeträge systematisch zu nutzen. Diese Strategie bietet oft mehr Sicherheit als komplexe testamentarische Konstruktionen. Lassen Sie sich von einem Experten beraten, welcher Weg für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.